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Gemeinschaftseigentum verursacht Schaden am Sondereigentum – Wer trägt die Kosten?

Häufig verursachen Mängel am Gemeinschaftseigentum Schäden am Sondereigentum, also an der Wohnung des jeweiligen Eigentümers. Der Klassiker ist der Feuchtigkeitsschaden, hervorgerufen durch undichte Dächer oder schadhafte Außenisolierungen. Erleiden Wohnungseigentümer solche Schäden, sehen sie sich regelmäßig mit Sanierungskosten und – sofern die Wohnung vermietet ist – mit Mietausfall aufgrund der von den Mietern geltend gemachten Minderung konfrontiert. Verlangen die Sondereigentümer dann Schadensersatz von der Wohnungseigentümergemeinschaft, erleben sie oft eine böse Überraschung. Denn die Eigentümergemeinschaft ist nur in bestimmten Fällen zum Ersatz der Schäden verpflichtet.